Bausparvertrag kündigen – zu welchem Zeitpunkt?

bausparvertrag kündigen

Ein regulärer Bausparvertrag durchläuft drei Phasen, entsprechend den Ausführungen im Bausparkassengesetz (BspKG 1972). Zu Beginn erfolgt eine Ansparphase, um das festgelegte Mindestguthaben einzuzahlen. Darauf folgt die Zuteilungsphase: Der Bausparer kann sich das Guthaben auszahlen lassen oder das in §4 BspKG definierte Bauspardarlehen beantragen. Nimmt er das Darlehen in Anspruch, folgt die Darlehensphase.

Bei Kündigung während der Ansparphase hat der Bausparer keinen Anspruch auf bereits erhaltene Fördergelder. Sie verfallen auch dann, wenn das Kapital zu wohndienlichen Zwecken verwendet wird (Bindungsfrist). Für die schriftliche Kündigung sind bei diversen Kreditinstituten Formulare erhältlich. Wird hierbei die dreimonatige Kündigungsfrist verletzt, besteht kein Anspruch auf Erhalt der Zinsen. Stattdessen erheben manche Kreditinstitute eine Strafgebühr in Höhe von 1% pro ausgefallenem Monat, bei einer fristlosen Kündigung fallen etwa 3% Vorschusszinsen an. Die Abschlussgebühr wird vom Kreditinstitut einbehalten.

Erfolgt die Kündigung während der Darlehensphase, muss der Kunde eine Sondertilgung der Rückzahlung gewährleisten. Ihm entstehen keine finanziellen Nachteile. Zinsen, Fördergelder und das investierte Guthaben bleiben Teil der Gesamtsumme des Bausparvertrages.

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