Wie sich die Abgeltungssteuer auf Zinserträge auswirkt

Die Abgeltungsteuer wird auf Kapitalerträge erhoben. Sie ist gesetzlich verankert und unterliegt einem festen Steuersatz von 25 %. Jedoch können Kapitalerträge auch mit der Einkommensteuer veranlagt werden und so wird die zu zahlende Steuer mit dem individuellen Satz des Steuerzahlers berechnet. Wenn diese günstiger ist als die Pauschalbesteuerung mit 25 %, wird die Differenz von den Finanzbehörden erstattet.
Bestimmte Auswirkungen kann die Abgeltungssteuer auf Zinserträge von Tages- und Festgeldkonten haben. Jedoch gelten auch hier Freibeträge. Dies bezüglich sind alle Zinserträge unter 801 Euro pro Person jährlich steuerfrei. Der Freibetrag berechnet sich aus dem eigentlichen Freibetrag von 750 Euro und einer Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Jedoch umfasst dieser Freibetrag ab 2009 auch Kapitalerträge. Ob die pauschale Abgeltungsteuer oder der individuelle Steuersatz besser ist, richtet sich nach dem Jahreseinkommen und der Steuerklasse des Betroffenen. Die pauschale Steuer beschränkt sich auf die erwähnten 25 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Steuer und einer eventuellen Kirchensteuer von 8 % bzw. 9 %. Beim individuellen Steuersatz kann man bis zu 45 % erreichen. Dies wäre dann schlechter als die Pauschalsteuer. Die Abgeltungsteuer sorgt über dies dafür, dass die Kapitalerträge das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr erhöhen, da ja schon Steuern bezahlt wurden.
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