Eine Nachlasspflegschaft Vergütung ist relativ hoch

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Eine Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses (durch das Gericht angeordnet), nennt man Nachlasspflegschaft. Dafür wird ein Nachlasspfleger bestellt, der bis zur Ermittlung der Erben oder bis zur Annahme der Erbmasse, für die Verwaltung derselbigen zuständig ist. Gesetzlicher Vertreter der (noch) unbekannten Erben ist allein der Nachlasspfleger, der alle behördlichen und verwaltungstechnischen Dinge zu klären hat. Ist der Aufenthaltsort eines Erben unbekannt, wird die Pflegschaft in eine sogenannte Abwesenheitspflegschaft überführt. Meldet sich der Erbe oder wird er ermittelt, führt dies zur sofortigen Aufhebung der Nachlasspflegschaft. Dazu reicht es, wenn keine erheblichen Zweifel an der Erbschaft bestehen. Der Nachlasspfleger ist demnach hauptsächlich für die Sicherung des Erbes zuständig. Dies ist sinnvoll, da aus den Wohnungen von Verstorbenen oft Wertgegenstände entwendet werden – von Menschen, die ebenfalls einen Schlüssel zu der Wohnung besitzen. Ein Nachlasspfleger sichert alle wertvollen Gegenstände, soweit dies möglich ist und verhindert, durch das Anbringen von Siegeln, einen unerlaubten Zugang zur Wohnung. Falls notwendig erstellt der Nachlasspfleger auch ein Nachlassverzeichnis.

Doch nicht nur die Sicherstellung des Eigentums ist die Aufgabe eines Nachlasspflegers. Es geht auch zum Beispiel um die Erledigung von dringenden Verwaltungsangelegenheiten, wie beispielsweise Schuldendienst. Weiterhin kommen auf einen Nachlasspfleger zumeist organisatorische Aufgaben zu. Dazu gehören die Bestattungsangelegenheiten, die Wohnungsauflösung, möglicherweise die Gläubigerauszahlung oder die Erbschaftssteuererklärung.

Zur Nachlasspflegschaft Vergütung ist zu sagen, dass eine solche Pflegschaft grundsätzlich ehrenamtlich zu führen ist. Allein das Nachlassgericht ist befugt, eine berufsmäßige Führung festzustellen. Ist dies geschehen beträgt die Vergütung, je nach den jeweiligen Fachkenntnissen des Nachlasspflegers in der Regel mindestens 19,50 € bis 33,50 € pro Stunde. Bei hohen Erbschaftswerten kann der Stundenlohn auch höher sein. Meistens entscheidet dies jedoch das Nachlassgericht, so dass man diese finanziellen Angelegenheiten auch verhandeln kann. Denkbar ist hierbei zum Beispiel auch eine Pauschalvergütung. Diese könnte zwischen 2% und 6% des Nachlasses liegen. Da muss man sich bei den verschiedenen speziellen Vergütungstabellen für Testamentsvollstrecker kundig machen. Diese gelten auch für Nachlasspfleger. Arbeitet ein Pfleger ehrenamtlich tätig, erhält er eine aufwandentschädigung. Er kann erst durch die Genehmigung des Gerichts seine Tätigkeit beruflich ausüben.

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