Arbeitslose: Versicherung bietet Schutz bei Jobverlust

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Im September 2011 lag die aktuelle Arbeitslosenquote in Deutschland bei rund 5,8 Prozent und war damit im Vergleich zu den Vorjahren so niedrig wie schon lange nicht mehr. Noch im September 2005 betrug die Quote mehr als 11 Prozent und hat sich damit seitdem ungefähr halbiert. Die Gründe für die niedrigen Arbeitslosenzahlen werden von den Politikern heftig und kontrovers diskutiert. Die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und moderate Lohnsteigerungen dürften hierzu aber letztlich genauso beigetragen haben wie die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte und Technik im Ausland.

Wer seinen Job verliert, der steht häufig vor einer finanziell prekären Situation, da somit auch das feste monatliche Einkommen wegfällt. Um eine soziale Absicherung in der Zeit danach zu gewährleisten, wurde bereits vor vielen Jahrzehnten die Arbeitslosenversicherung eingeführt, die unter anderem im dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) geregelt ist. Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den sogenannten Sozialgesetzen und wird aus Beitragszahlungen der Versicherten finanziert. Alle Arbeitnehmer zahlen einen festen Betrag ihres Bruttolohnes in die Arbeitslosenversicherung ein. Die Abwicklung erfolgt dabei direkt über den Arbeitgeber. Die Höhe des Beitrages schwankt und unterliegt nicht zuletzt den aktuellen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes in Deutschland. Im Klartext bedeutet das: Ist die Arbeitslosenquote niedrig, so kann der Beitragssatz auch gesenkt werden, da weniger Geld benötigt wird. Seit dem 1. Januar 2011 müssen drei Prozent des Bruttolohnes an die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Wer über einen hohen Verdienst verfügt, zahlt somit also deutlich mehr als jemand mit geringem Einkommen. Im Gegenschluss bedeutet das aber auch, dass die Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes stark differieren kann. Ein Besserverdienender erhält also mehr Arbeitslosengeld als zum Beispiel ein 400-Euro-Jobber.

Arbeitslosengeld wird nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt. Nur diejenigen, die in den vergangenen Jahren direkt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit Beiträge geleistet haben, können Arbeitslosengeld in voller Höhe für ein Jahr lang beziehen. Gelingt es in dieser Zeit nicht, eine neue Arbeitsstelle zu finden, so kann der Betroffene schnell auf den Bezug des sogenannten “Hartz IV” angewiesen sein. In diesem Fall müssen alle Vermögenswerte dem zuständigen Amt gegenüber genannt werden, da das Privatvermögen für die eigene Lebenssicherung mit herangezogen werden muss. Die soziale und rechtliche Situation ändert sich für den Arbeitslosen von diesem Moment an somit grundlegend.

In die Arbeitslosenversicherung können im übrigen auch Selbstständige eintreten. Diese zahlen einen festgelegten Beitrag. Die Höhe des gewährten Arbeitslosengeldes orientiert sich hierbei an der Art des Berufsabschlusses. Eine arbeitsloser Selbstständiger mit Universitätsabschluss bezieht demnach deutlich mehr Geld als ein “ungelernter”. Für den Bezug des Geldes sowie für die Höhe der Beitragszahlungen wurde im Übrigen für alle eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Über die rechtlichen, sozialen und finanziellen Details kann sich jeder auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit sowie auf der Homepage des Bundesarbeitsministeriums informieren. Hier sind auch Ansprechpartner und Adressen für weitere Informationen zu finden.

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